Visa Gold

Visa Gold

Am 2. September 2015 wurden neue Änderungen der Verfahren veröffentlicht, die durch Investitionen die Erlangung eines Visums namens Golden Visa oder Gold Visa ermöglichen.

So und ab diesem Datum ist es möglich, das Goldvisum über eine der folgenden Anlageoptionen zu erwerben:

  • Kapitalübertragung in Höhe oder mehr als 1.000.000 Euro;
  • Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
  • Erwerb von Immobilien in Höhe von 500.000 Euro oder mehr;
  • Erwerb von Über-30-Jährigen oder in städtischen Sanierungsgebieten mit Sanierungsarbeiten im Gesamtwert von 350.000 Euro;
  • Kapitalübertragung in Höhe von 350.000 EUR oder mehr an nationale öffentliche oder private wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;
  • Kapitalübertragung in Höhe von 250.000 Euro oder mehr für Investitionen oder Unterstützung der künstlerischen Produktion, Verwertung oder Erhaltung des nationalen Kulturerbes;
  • Kapitalübertragung in Höhe von 500.000 EUR oder mehr für den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds oder Risikokapital zur Kapitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Immobilieninvestitionen umfassen:

  • Erwerb einer oder mehrerer Immobilien im Gesamtwert von 500.000 Euro oder;
  • Erwerb einer oder mehrerer Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in Stadtsanierungsgebieten befinden, mit Stadtsanierungsarbeiten nach dem jeweiligen Gesetz, in Höhe von insgesamt 350.000 Euro.

Diese Art von Investitionen umfasst:

  • Gewerbe- oder Wohnimmobilien;
  • Immobilien, die im Miteigentum erworben wurden, sofern der Anteil des Anlegers den angegebenen Mindestwert hat;
  • Immobilien, die einzeln oder über Einzelunternehmen von Aktien erworben werden, deren Partner der Investor ist;
  • Vermietete Immobilien;
  • in dem Teil, der den Mindestbetrag der Investition übersteigt.

Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, die betreffenden Werte um 20 % zu senken, wenn sich Immobilien in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befinden.

Nach geltendem Recht gilt es als Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, wenn es weniger als 100 Einwohner pro km2 hat oder wenn das BIP derselben Region unter 75 % des nationalen Durchschnitts liegt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, der für zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren verlängert werden kann und setzt die Aufrechterhaltung der Investition für einen Mindestzeitraum von 5 Jahren und den Aufenthalt im portugiesischen Hoheitsgebiet von 7 Tagen (gefolgt oder interpoliert), im ersten Jahr und 14 Tage (gefolgt oder interpoliert) in folgenden Zeiträumen von zwei Jahren voraus.

Die Genehmigung kann auf die Familienangehörigen des Anlegers ausgedehnt werden, und nach der ursprünglichen Frist von fünf Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis dauerhaft erteilt werden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung kann nach 6 Jahren beantragt werden.

Information

® SN - imobiliária Alle Rechte vorbehalten.
Powered by Casafari CRM
(0) (0)
(+351) 291 220 022 (+351) 964 122 252
Unsere Website verwendet Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern. Durch die Nutzung der Website bestätigen Sie, dass Sie die Verwendung von Cookies gemäß unserer Datenschutzrichtlinie akzeptieren.   Erfahren Sie mehr